Vereinspauschale
Jeder Sportverein in Sachsen-Anhalt, welcher Mitglied im Landessportbund ist, hat Anspruch auf eine pauschale Förderung zur Absicherung seiner Sportarbeit. Voraussetzung ist neben der Mitgliedschaft, die Beantragung der Vereinspauschale. Beantragt wird die Vereinspauschale über die Online-Vereinsverwaltungsdatenbank IVY zum 31. Dezember eines jeden Jahres via Mausklick.
Grundlage dazu bildet das seit dem 1. Januar 2013 geltende Sportfördergesetz in Verbindung mit der Ausführungsverordnung zum Sportfördergesetz.