Bau / Sanierung
Sportvereine, unabhängig in welcher Rechtsform sie die Sportstätte nutzen, haben die Möglichkeit über verschiedene Stellen Fördergelder zur Sanierung, Umbau oder Neubau zu erhalten.
Landesförderung
Grundsätzlich kann sich das Land Sachsen-Anhalt bei der Finanzierung einer Sportstättenmaßnahme mit 50% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten beteiligen.
Der Sportverein muss dann einen Eigenanteil von mindestens 10 % selber leisten.
Idealerweise gibt es noch einen weiteren Finanzierer (Kommune, Landkreis etc.) der sich ebenfalls an der Maßnahme beteiligt.
Der vollständige Antrag ist beim Kreissportbund Mansfeld-Südharz e.V. bis zum 15.08. eines jeden Jahres für das Folgejahr abzugeben.
Ansprechpartnerin
Referentin Sportstätten, Sport und Umwelt
Anne Roeloffs
03 45/52 79 155
LOTTO fördert...
- im Bereich des Sports auch den VEREINSSPORTSTÄTTENBAU:
- maximal 50 % der Gesamtbaukosten
- maximal 75.000 €
- Eigenanteil Verein mindestens 15 %
Eine Antragstellung ist jederzeit möglich; sollte jedoch mit dem Kreissportbund Mansfeld-Südharz e.V. und dem LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V. abgesprochen werden.
EU-Förderung
Im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) ist es Sportvereinen möglich, für ihre Sportstätteninfrastruktur EU-Fördermittel zu beantragen. Hier greift die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung „RELE - Teil E: Sportstättenbau mit überwiegend nicht schulischer Nutzung“.
Ansprechpartner
Sachbearbeiter Sportinfrastruktur / EU-Förderung
Robert Bothe
03 45/52 79-210